Die GeFAO e.V. ist wegen Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt, Steuer-Nr. 305/5975/0332 vom 27.12.2021 für das Jahr 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Der Verein kann steuerabzugsfähige Spenden sammeln und für die unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO zur Verfügung stellen. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, 6, 7 und 8 AO.

Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen der Satzung beachten. (Aus den Anmerkungen zum Freistellungsbescheid für das Jahr 2020 vom 27.12.2021).