Wegen der gegenwärtigen Pandemie finden vorerst keine öffentlichen Veranstaltungen statt

Vermutlich in der 2. Jahreshälfte wird die Mitgliederversammlung stattfinden. Sollte eine Präsenzveranstaltung nicht durchführbar sein, dann wird die Mitgliederversammlung gemäß dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ... § 5 auf schriftliche Weise durchgeführt. Eine digital durchgeführte Veranstaltung verbietet sich, da nicht jedes Mitglied über die technisch notwendigen Voraussetzungen verfügt.