Vermutlich in der 2. Jahreshälfte wird die Mitgliederversammlung stattfinden. Sollte eine Präsenzveranstaltung nicht durchführbar sein, dann wird die Mitgliederversammlung gemäß dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ... § 5 auf schriftliche Weise durchgeführt. Eine digital durchgeführte Veranstaltung verbietet sich, da nicht jedes Mitglied über die technisch notwendigen Voraussetzungen verfügt.